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    Exponate auf dem Fendt-Caravan Messestand – Caravan Salon 2019 in Düsseldorf
    2019-08-23
    Familienurlaub in Kroatien
    2019-09-12
    TÜV-Plakette

    Die Hauptuntersuchung (HU) – so der korrekte Begriff für die „TÜV“-Prüfung – ist seit 1951 für zulassungs- und kennzeichenpflichtige Fahrzeuge in Deutschland gesetzlich verpflichtend. Auch Wohnwagen fallen unter diese Regelung.

    Ausgeführt wird die HU neben dem TÜV, der sich in regionale Gruppen aufteilt, unter anderem auch bei der DEKRA, der GTÜ (Gesellschaft für Technische Überwachung mbH) und der KÜS (Kraftfahrzeug-Überwachungsorganisation freiberuflicher Sachverständiger e.V.). An einem der regionalen Stützpunkte dieser Organisationen können Sie Ihren Caravan vorstellen, häufig sogar ohne vorherige Terminvereinbarung. Aber auch einige Händler bieten diesen Service an – dann allerdings in der Regel nur zu festen Zeiten, wenn der externe Prüfer im Hause ist.

    Für Wohnwagen zwischen 750 bis 3.500 kg zulässigem Gesamtgewicht ist der „TÜV“ von Beginn an alle 2 Jahre fällig, bei mehr als 3.500 kg zGG alle 12 Monate. Nur ganz leichte Caravans bis 750 kg genießen zunächst eine „Schonfrist“ von 3 Jahren ab Erstzulassung, danach müssen auch sie alle 2 Jahre geprüft werden.

    Beim Termin schauen sich die Prüfer die technischen Komponenten an, unter anderem: Bremsanlage, Beleuchtung, Reifen, Stützrad, Kupplung oder Elektrik an. Was im Rahmen der HU nicht kontrolliert wird, ist der Aufbau an sich – ein gültiger TÜV ist bei einem gebrauchten Wohnwagen also kein Garant dafür, dass er frei von Wasserschäden oder anderen Mankos am Aufbau ist!

    Die gute Nachricht: Der Wohnwagen muss für die Prüfung nicht ausgeräumt werden. Allerdings sollten sich keine losen Gegenstände im Innenraum befinden. Am besten verstauen und verzurren Sie alles so, wie sie das auch für eine normale Urlaubsfahrt tun würden.

    Ausführliche Infos zum Thema „TÜV beim Wohnwagen“ finden Sie hier: camperstyle.net/tuev-wohnwagen

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    Veröffentlicht von Jalil Landero am 2019-08-26
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