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    100er-Zulassung beim Wohnwagen

    Viele Camper begehren sie, nicht ganz so vielen ist sie vergönnt: Die 100er-Zulassung, mit der Gespannfahrer schneller als mit den üblichen 80 km/h unterwegs sein dürfen. Doch es gibt auch reichlich Verwirrung um diese Regelung – denn selbst wenn der Wohnwagen die Plakette besitzt, heißt das noch lange nicht, dass Sie die 100 km/h mit Ihrem Gespann auch wirklich ausreizen dürfen.

    Wir erklären in aller Kürze, welche Rahmenbedingungen erfüllt sein müssen.

    Allgemeine Vorschriften

    In Deutschland gilt für Fahrten mit Anhänger ein allgemeines Tempolimit von 80 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften. Seit Ende der 90er Jahre besteht jedoch unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, eine 100er-Zulassung zu beantragen, mit der auf Autobahnen und durch eine Mittelleitplanke getrennten Kraftfahrstraßen bis zu 100 km/h erlaubt sind.

    Anders als früher wird heute die Genehmigung in Form einer gesiegelten Plakette nicht mehr für das ganze Gespann erteilt, sondern nur noch für den Wohnwagen. Der Vorteil: Sie sind in puncto Zugfahrzeug flexibler. Der Nachteil: Sie müssen selbst sicherstellen, dass Ihr Zugfahrzeug tatsächlich für diese Geschwindigkeit im Gespann geeignet ist.

    Voraussetzungen beim Zugfahrzeug

    • Das Zugfahrzeug muss mehrspurig sein.
    • Es muss ein ABS (Antiblockiersystem) besitzen.
    • Die maximale Gesamtmasse darf maximal 3,5 t betragen.

    Voraussetzungen beim Wohnwagen

    • Die zulässige Gesamtmasse des Wohnwagens darf die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht überschreiten.
    • Die Reifen des Anhängers/Wohnwagens müssen jünger als 6 Jahre sein (DOT Nummer).
    • Die Reifen müssen mindestens Geschwindigkeitsklasse L aufweisen (120 km/h).
    • Die Stützlast des Zugfahrzeug muss annähernd erreicht werden, darf aber nicht überschritten sein.
    • Nach Umbauten am Wohnwagen muss eine erneute Prüfung durch einen Sachverständigen durchgeführt werden.

    Leermasse Zugfahrzeug vs. zulässige Gesamtmasse Wohnwagen

    Ist das Zugfahrzeug oder der Wohnwagen mit einem „fahrdynamischen Stabilisierungssystem“ ausgestattet oder besitzt der Wohnwagen eine Antischlingerkupplung bzw. eine anderweitige Stabilisierungseinrichtung, darf die zulässige Gesamtmasse des Wohnwagens bis zu 100% der Leermasse des Zugfahrzeugs betragen. Andernfalls liegt dieser Grenzwert bei maximal 80%.

    Deutschland vs. Ausland

    Auch wenn Sie in Deutschland alle der oben genannten Punkte erfüllen und Ihr Wohnwagen die Plakette besitzt, ist das kein Freifahrtschein für flotte Urlaubsreisen. Denn in den anderen europäischen Ländern gelten oftmals ganz andere Regelungen, hier liegt die Maximalgeschwindigkeit für Gespanne außerorts häufig bei 80 km/h, teilweise sogar noch darunter. Ausnahmen bilden beispielsweise Frankreich und Belgien, wo bis zu 130 bzw. 120 km/h auf Autobahnen erlaubt sind.

    Der ADAC sowie viele Wohnwagenversicherer raten jedoch dringend dazu, auch in diesen Fällen die 80 oder 100 km/h nicht zu überschreiten, da Wohnwagen in Deutschland bauartbedingt auf maximal 100 km/h zugelassen sind. Sind Sie mit höherem Tempo unterwegs und werden in einen Unfall verwickelt, kann dies zu Einschränkungen in Ihrem Versicherungsschutz führen!

    Detaillierte Informationen zu Tempolimits für Gespanne in Ihren Reiseländern finden Sie beim ADAC.

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