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    Wohnwagen parken und abstellen – Do’s & Dont’s in Deutschland

     

    Beim Parken oder Abstellen eines Anhängers oder Gespanns gelten in Deutschland teils etwas komplizierte Vorschriften, die Sie unbedingt im Hinterkopf behalten sollten, um Bußgelder zu vermeiden. Im folgenden Ratgeber möchten wir Ihnen die wichtigsten Regeln erläutern.

    Zunächst einmal müssen wir zwischen kurzfristigem Abstellen oder Parken (zum Beispiel für Erledigungen, zum Be- und Entladen oder nach der Abholung aus dem Winterquartier) und dem langfristigen Abstellen (z.B. zwischen den Reisen) unterscheiden. Bei zugelassenen Wohnmobilen unter 3,5 t ist das relativ einfach: Sie dürfen eigentlich überall im öffentlichen Raum stehen, wo es nicht explizit verboten ist und kein Hindernis darstellt – auch längerfristig.

    Wohnwagenbesitzer dagegen haben es etwas schwerer. Zwar gilt auch hier zunächst dasselbe Grundprinzip: Der Wohnwagen darf abgekuppelt am Straßenrand und auf öffentlichen Parkplätzen geparkt oder abgestellt werden, wenn es nicht ausdrücklich untersagt ist. Allerdings gilt für Caravans gemäß § 12 StVO eine zeitliche Beschränkung von maximal zwei Wochen auf nicht entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen.

    Anders sieht es aus, wenn das ganze Gespann, also das Zugfahrzeug mit angekuppeltem Wohnwagen, abgestellt wird. In diesem Fall ist die Zeitdauer theoretisch unbegrenzt, sofern das Parken nicht „nur für PKW“ erlaubt ist. Denn der Wohnwagen und erst recht das ganze Gespann fallen hier nicht in die PKW-Klasse und das Parken würde an dieser Stelle eine Ordnungswidrigkeit darstellen.

    Gespanne, die mehr als 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht auf die Waage bringen, müssen bei Dunkelheit innerhalb geschlossener Ortschaften beleuchtet oder die seitliche Begrenzung mit Parkwarntafeln abgesichert sein. Für Gespanne unter 3,5 t ist diese Regelungen nicht verpflichtend.

    Sollten Sie außerhalb geschlossener Ortschaften halten, sind Parkwarntafeln grundsätzlich nicht erlaubt. In diesem Fall müssen Sie das Standlicht und bei schlechter Sicht durch Nebel, starken Regen oder Schneefall, das Abblendlicht einschalten, z.B. auf durchgehenden Autobahn- oder Bundesstraßenparkplätzen.

    Ansonsten sind im öffentlichen Raum die einschlägigen Regeln zu beachten, die für alle Fahrzeugtypen gelten – unter anderem:

    • Abstellen nur innerhalb vorhandener Parkflächenmarkierungen
    • Kein Parken oder Halten, wo es laut StVO generell nicht erlaubt ist, z.B. in Kreuzungsbereichen, Halteverbotszonen etc.
    • Parken mit zwei Rädern auf dem Gehweg nur bis 2,8 t zulässige Gesamtmasse

    Schon alleine aufgrund der „2-Wochen-Regel“ ist der Parkraum vor dem eigenen Haus also nicht für ein längerfristiges Abstellen zwischen den Urlauben geeignet. Sie sollten sich daher frühzeitig, am besten schon vor dem Kauf Ihres Caravans, um einen Unterstellplatz kümmern. In fast jeder Stadt gibt es inzwischen Anbieter, die Hallen, Scheunen oder Freigelände für Campingfahrzeuge vermieten.

    Optimal wäre natürlich ein überdachter oder komplett geschlossener, wettergeschützter Platz, aber auch „open air“ stellt bei der richtigen Pflege und Wartung kein Problem dar. Sie sollten lediglich darauf achten, dass das Grundstück „umfriedet“, also z.B. mit einem stabilen Zaun und einem verschlossenen Tor vor unbefugtem Zutritt geschützt ist. Das hält (hoffentlich) nicht nur Diebe fern, sondern kann Ihnen auch Vorteile bei der Versicherung bringen.

    Das Abstellen eines Wohnwagens auf Privatgrund ist mit keinen größeren Vorschriften verbunden. Allerdings darf der Caravan hier keinesfalls zum Übernachten genutzt werden, da ansonsten eine baurechtliche Genehmigung nötig wäre.

    Weitere Informationen zum Thema finden Sie im Artikel Wohnwagen im öffentlichen Raum parken.

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    Veröffentlicht von Jalil Landero am 2023-02-01
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