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    Fahrzeugschein Wohnwagen

    Wenn es beim Wohnwagen förmlich wird

    Auch ein Wohnwagen kommt nicht ohne Papiere und andere Formalitäten aus. Fahrzeugbrief, Zulassungsbescheinigung, Kurzzeitkennzeichen für die Überführungsfahrt, TÜV und Versicherung benötigen Sie, um den Wohnwagen in Betrieb zu nehmen. Bei all der Fülle kann leicht etwas vergessen werden. Hier erfahren Sie, was Sie unbedingt benötigen.

    Formalitäten zur Wohnwagen-Anmeldung

    Für die Anmeldung des Wohnwagens brauchen Sie:

    • Ihren Personalausweis,
    • wird der Caravan nicht auf Sie zugelassen, dann Personalausweis und Vollmacht des zukünftigen Halters,
    • die Versicherungsbestätigung,
    • TÜV-Bescheinigung,
    • Kennzeichenschild,
    • Bankverbindung für die KfZ-Steuer.

    Für die Überführung vom Händler oder Kaufort nach Hause benötigen Sie außerdem ein Kurzzeitkennzeichen, sofern Sie noch kein gültiges Kennzeichen haben. Ist der Wohnwagen noch angemeldet oder haben Sie diesen schon im Vorfeld angemeldet, benötigen Sie das Kurzzeitkennzeichen nicht.

    Möchten Sie Ihren Wohnwagen über die Wintersaison nicht nutzen, können Sie ihn unkompliziert abmelden und mit einer Ruheversicherung Geld sparen. Die Versicherung und die KfZ-Steuer werden dann auch nur für diesen Zeitraum fällig. Allerdings sollten Sie vorher prüfen, ob es sich wirklich lohnt bzw. ob Ihre Versicherung diese Möglichkeit überhaupt anbietet.

    Formalitäten zum TÜV

    Nicht nur zur Anmeldung, sondern in regelmäßigen Abständen wird der TÜV fällig. Beim Kauf eines Wohnwagens sollte der TÜV natürlich vorhanden sein. Aber auch später müssen Sie den TÜV immer wieder erneuern. Die Fristen für die Hauptuntersuchung richten sich nach dem zulässigen Gesamtgewicht des Wohnwagens:

    • bis 750 kg – nach Erstzulassung 36 Monaten, danach aller 24 Monate,
    • 750 bis 3.500 kg – aller 24 Monate,
    • über 3.500 kg – aller 12 Monate

    Um eine Hauptuntersuchung durchführen zu können, benötigen Sie den Fahrzeugschein, denn Sie in der Werkstatt oder bei der Prüfstelle vorlegen müssen. Für besondere Aufbauten brauchen Sie natürlich eine Betriebserlaubnis oder das Prüfzeugnis. Eventuell wird das Prüfbuch für die Gasanlage mit abgefordert.

    Unter TÜV Wohnwagen erfahren Sie mehr zu dem Thema.

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